Gutachter-mit-Sachverstand

Gutachter für Dach Installation Sanitär Heizung

Wer ist Gutachter und wer Sachverständiger ?

Der Begriff Sachverständiger Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder der über den Sachverstand für ein bestimmtes Gebiet verfügt, darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen.

Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ?

Die öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen werden von den jeweiligen Bestellungskörperschaften bestellt und vereidigt. Die Bestellungskörperschaften sind  die Handwerkskammern (HWK)  und Industrie-und Handelskammern (IHK) der Länder. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind per Gesetz zur Erstellung eines Gutachtens verpflichtet. Sie können dies nur aus Gründen der Befangenheit ablehnen.

Was ist ein Gerichtsgutachten ?

Gerichte werden in der Regel auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Klärung von Streitigkeiten zurückgreifen. Da Richter an den Gerichten in Deutschland, selbst nicht über den nötigen Sachverstand verfügen, werden sie sich auf ein sachkundiges unabhängiges Gutachten verlassen, um ihr gerechtes Urteil zu fällen. Richter sind Juristen !

Was ist ein Privatgutachten ?

Gutachten für Privatpersonen kann jeder Sachverständige anfertigen. Für private Gutachten kommen alle Privatpersonen ( Bauherren), Handwerker, Architekten oder sonstige Unternehmen in Frage. Wenn sie ein Privatgutachten erstellen lassen, dient dieses in erster Linie zur Klärung ihres Sachverhaltes gegenüber eines Auftragnehmers. Sollten sie später damit vor Gericht gehen wollen, ist dies erst mal ein Parteienvortrag.

In den meisten Fällen werden private Gutachten zur Feststellung von Mängeln erstellt. Es ist beispielsweise wichtig Beweise zu sichern, welche später nicht mehr sichtbar sind. Wenn sie möglicherweise den Verdacht hegen, dass der von ihnen bestellte Handwerker keine gute Arbeit abgeliefert hat, sollten sie bereits frühzeitig einen Gutachter einschalten. Dadurch lassen sich eventuelle Mängel noch rechtzeitig erkennen. Gerade bei sanitären Installationen oder Heizungsanlagen sind Leitungsführungen später nicht mehr sichtbar.

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Was ist das Beweissicherungsverfahren ?

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess (mehr lesen) ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren (mehr lesen), durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer (info), die den Verlust von Beweismitteln (mehr lesen) besorgen lässt.

Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten (info) sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag (mehr lesen). Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung (mehr lesen)führen.

Quelle : Wikipedia

 Was kann ein Gutachter ?

Gutachten können über die Qualität und unter bestimmten Bedingungen über die Angemessenheit des Preises handwerklicher Leistungen erstellt werden.

Es ist ebenfalls möglich ein Schieds- Gutachten zu erstellen. Dazu müssen sich die strittigen Parteien im Vorfeld mit den fachlichen Darstellungen des Gutachters schriftlich einverstanden erklären.

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat geschworen, die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewissenhaft zu erfüllen, Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen .

Gutachter
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erkennen sie an dem nebenstehenden Logo. Nur er darf dieses Logo verwenden.

Der Sachverständige ist zur Erstellung von Gutachten gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Er ist auch zur Erstellung von Gutachten gegenüber sonstigen Auftraggebern verpflichtet. Er kann die Erstellung aus wichtigem Grund ablehnen.

Wird ein Sachverständiger zugezogen, so kann er die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Höhe der Abrechnung hängt vom Stundensatz des Sachverständigen, vom zeitlichen Umfang der Arbeiten und seinen Aufwendungen ab. Er ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.

Der Sachverständige kann nur Sachfragen beantworten. Die Rechtsfolgen sind zwischen den streitenden Parteien zu klären.

Um den Streitfall außergerichtlich zu klären, empfiehlt es sich, dass die streitenden Parteien sich vorher über die Übernahme der Kosten und die Anerkennung des Gutachtens einigen. Kommt es dazu nicht, ist es angebracht, den Gerichtsweg sofort zu beschreiten.

Zur Qualität:    Wurden alle rechtlichen Möglichkeiten nach dem Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB erfolglos angewendet und die Mängel sind nach wie vor strittig, kann ein Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.

Zum Preis:    Liegt ein Kostenvoranschlag vor und wird dieser nicht wesentlich überschritten, ist der berechnete Preis in der Regel zu bezahlen. Dabei bleiben zusätzlich erteilte Aufträge außer Betracht. Wurde kein Kostenvoranschlag vereinbart, so gilt der ortsübliche  Preis. Diesen kann der Sachverständige ermitteln. Zu beachten ist hier auch, dass es einen klaren Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot gibt.