Nutzen sie die Erfahrungen aus 27 Jahren meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Welche Leistungen können sie von mir als Sachverständiger erwarten ?
Sachverständiger für Flach-und Steildach *, Klempnerei/Spenglerei, Dachentwässerungen
Zu jedem Haus gehört ein dichtes Dach ! Die technischen Regeln und Vorschriften zur Erstellung eines fachgerecht ausgeführten Daches werden immer vielfältiger . Sie sollten sich unbedingt über Form und Ausführung vorab fachlich beraten lassen.
Speziell bei Flachdächern und Terrassen gibt es eine Menge zu beachten. So sollte man sich unbedingt über Dachdämmungen, Entwässerungen, Beläge oder Gründächer vor Baubeginn Gedanken machen und fachlichen Rat einholen. Nichts ist schlimmer, als mit einem undichten Dach oder Wärmeverlusten, leben zu müssen.
Nachträgliche Sanierungen oder Reparaturen sind teuer und vermeidbar.
Sachverständiger für Gas, Wasser, Heizung* und sanitäre Installation*.
Speziell in der Planung und Ausführung von Installationen in der Haustechnik gilt es im Vorfeld und vor allem in der Bauphase eine Menge Dinge zu beachten. Hier sind vor allem die Fakten für eventuelle Fördermittel, Energiestandards und Qualität zu berücksichtigen. Fehlerhafte Planungen und die die Fehler in der fachgerechten Installation sind in der Praxis im Nachhinein nur schwer korrigierbar.
Hier ist unbedingt die enge Zusammenarbeit mit dem Fachplaner zu empfehlen. Die Überwachung durch Sachverständige in der Bauphase schützt vor Streitigkeiten im Nachhinein. Einmal ausgeführte Installationen in Wänden, Decken oder Fußböden sind später nicht mehr sichtbar. Fehler sind später kaum noch nachweisbar und können verheerende Folgen haben.
Gefährdungsanalysen Trinkwasser
Der Schutz des Trinkwassers ist gerade in Zeiten von Covid 19 und dessen Mutationen besonders wichtig. Im Lock Down werden viele Trinkwasserversorgungen nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt. Dadurch kommt es zur Stagnation und Verkeimung der Wasserleitungen und Speicher. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN/DVGW 6023 A, kann ich hier helfen. Melden sie sich einfach bei mir.
Sachverständiger für qualitätssichernde Baubegleitung* und Dokumentation
Auf jeder Baustelle arbeiten mehrere Gewerke eng zusammen. Egal ob Installateur , Dachdecker , Trockenbauer, Elektriker oder Maurer. Keiner ist unfehlbar ! Und nicht immer ist der Chef dabei. Lassen sie ihr Bauvorhaben durch einen oder mehrere Sachverständige überwachen und dokumentieren. Lieber im Vorfeld ein paar Hundert Euro investieren, als später ein paar Tausend für Gerichtsverfahren und Anwälte.
Beweissicherung
Wozu dient die Beweissicherung ?
Das Tempo beim Baufortschritt ist heute sehr hoch. Gerade bei verdeckt liegenden Bauteilen oder Installationen sind diese meist schon wenige Stunden oder Tage nicht mehr sichtbar. Dazu ist es sehr sinnvoll den Baufortschritt zu dokumentieren, um bei späteren Funktionsstörungen den Nachweis führen zu können. Ein öbuv Sachverständiger weiß worauf er achten muss und kann eventuelle Mängel frühzeitig erkennen und beheben lassen.
Nicht zu verwechseln ist damit der Beweisbeschluss von einem Gericht. Hier wird in aller Regel ein Beweis von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen direkt von einem Gericht angefordert. Das ist meistens der Fall, wenn durch mehrere Gutachten der strittigen Parteien kein eindeutiger Sachverhalt festgestellt werden kann. Der Richter fordert dann zum Beweis einen öbuv Sachverständigen an, welcher ihn bei der Urteilsfindung unterstützt.
Sachverständiger für Feuchteschäden an Dächern und Wohnungen*
Die meisten Feuchteschäden treten im Bereich Dachgeschosswohnungen auf. Hier sind oft Schlafzimmer, Bäder und Küchen betroffen. Sobald sich feuchte Stellen an Wänden, Fußböden oder Decken zeigen, wird meist als Erstes der Dachdecker beschuldigt. Woran liegt das ?
Natürlich kann es sein, das das Dach oder die Terrasse undicht ist. Es gibt aber auch noch eine Reihe anderer möglicher Ursachen. Hier nur eine kurze Auflistung möglicher Fehler.
- kein schlüssiges Lüftungskonzept (DIN 1946)
- Kondenswasserbildung
- Schimmelbildung durch Wärmebrücken
- Aufsteigende Nässe über Terrassen
- Zu geringe Anschlusshöhen an Türen oder Durchdringungen
- undichte Rohrleitungen oder Fußbodenheizungen
- falsche Dampfsperren
- Undichtheiten in der luftdichten Ebene
Als Sachverständiger kann ich die Ursachen mit geeigneten Messmethoden analysieren und aufklären.
Sachverständiger für Entwässerungsplanung und Berechnung*
Warum Entwässerungsplanung ?
Niederschlagswasser muss in jedem Falle sicher von Dächern und Terrassen abgeleitet werden. Dazu werden in Deutschland zwei Werte zur Berechnung herangezogen. Einmal das normale und ortsübliche Niederschlagsereignis und zum zweiten der sog. Jahrhundertregen.
Der normale Regen wird über die üblichen Dachrinnen und Fallrohre abgeleitet. Der Jahrhundertregen ist aber wesentlich intensiver und stärker. Hier können sehr große Wassermengen anfallen, welche auch sicher abgeleitet werden müssen. Seit einigen Jahren ist es daher notwendig einen oder mehrere Notüberläufe einzuplanen.
Beide Ereignisse müssen nach den anerkannten Regeln der Technik vorab berechnet werden. Das Wasser aus Notüberläufen darf beispielsweise nicht in die Kanalisation abfließen und muss schadlos auf Grundstücke abgeleitet werden.
Als Sachverständiger kann ich die Planung der Entwässerung gerne prüfen.
Zertifizierte Prüfung und Dokumentation von Absturzsicherungen und PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) nach DGUV 201-056 (vormals BGG 906)
Was sind Absturzsicherungen ?
Leider ereignen sich jedes Jahr immer wieder Unfälle durch Absturz aus großen Höhen bzw. Dächern. Dabei enden ca. 80% dieser Unfälle tödlich. Um das zu verhindern ist es notwendig geeignete Maßnahmen zu treffen. Das können z.B. Anschlagpunkte, Seilsicherungen, Sicherheitsdachhaken oder Leitersicherungen sein. An diesen Einrichtungen kann sich jeder, der auf einem Dach arbeitet sichern, um einen Absturz zu vermeiden.
Was ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ?
Zu den persönlichen Schutzausrüstungen zählen die Auffanggurte, Seile, Karabiner und Falldämpfer. Jeder der auf Dächern oder in großen Höhen arbeitet muss über die PSAgA verfügen.
Die Prüfung in regelmäßigen Abständen (mind. ein mal jährlich ) übernimmt ein zertifizierter Sachverständiger.
siehe auch…jährliche Prüfung von Seilsystemen und Anschlagpunkten an Flach-und Steildächern.
Gutachten für Privat und Gerichte
Was ist ein Privatgutachten?
Grundsätzlich kann jede Privatperson ein Gutachten in Auftrag geben. Wer ein Gutachten beauftragt, muss auch die anfallenden Kosten dafür tragen. Wenn das Privatgutachten später vor Gericht verwendet wird, ist das dann immer ein sog. Parteienvortrag. Deshalb sollte man möglichst immer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.
Grundsätzlich sind aber auch die Gerichte angehalten ein Gutachten eines freien Sachverständigen zu verwenden.
Was ist ein Gerichtsgutachter ?
Den Begriff Gerichtsgutachter gibt es offiziell in Deutschland nicht. Die Richter an den deutschen Gerichten beauftragen fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, da diese ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben. Bei einem Streitfall über die Qualität einer handwerklichen Leistung benötigen die Richter fachlichen Beistand. Sie verlassen sich dabei auf ein unabhängiges und unvoreingenommenes Gutachten.
Mediation
Was ist eine Mediation ?
Als Sachverständiger kann man bei einem Streitfall zwischen den strittigen Parteien vermitteln. Dies ist der einfachste Weg einen Streitfall außergerichtlich zu klären. Beide Parteien müssen sich vorab mit dieser Lösung einverstanden erklären und mit dem Ergebnis leben. Meist werden Mediationen nur im Zuge von mündlichen Aussprachen geführt und das Ergebnis in einem Protokoll schriftlich festgehalten.
Schiedsgutachten
Was ist ein Schiedsgutachten ?
Bei einem Schiedsgutachten wird ein Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens für beide (oder mehrere) Parteien bestellt. In der Regel sind das Privatgutachten. Auch hier handelt es sich um eine außergerichtliche Lösung des Konfliktes. Die strittigen Parteien erklären sich vorab schriftlich damit einverstanden, das das Ergebnis des Gutachtens anerkannt wird. Hier müssen die Parteien nicht unbedingt miteinander kommunizieren. Im Normalfall kann ein Schiedsgutachen nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellen, da dieser unbefangen und unabhängig sein muss.
Beratung von Bauherren, Architekten und Handwerkern
Selbstverständlich können sich alle am Bau beteiligten, fachlich bei mir beraten lassen. Es ist immer besser sich vorab beraten zu lassen, als sich später zu streiten.