Gutachter als Ratgeber

Im Laufe meiner langjährigen Praxis werde ich immer wieder nach den unterschiedlichsten Themen gefragt.

Deshalb ist der Gutachter als Ratgeber für die verschiedensten Themenbereiche besonders gefragt.

Warum sollten sie einen Gutachter als Ratgeber fragen ?Gutachter als Ratgeber

Letztendlich gibt es doch Planungsbüros , Rechtsanwälte und Gerichte. Dieses Argument höre ich fast täglich. Wenn es aber zu Meinungsverschiedenheiten oder gar Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern kommt, ist der Rat vom ausgebildeten Fachmann oder Fachfrau gefragt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine besondere Fachkunde gegenüber den Handwerkskammern, oder Industrie und Handelskammern nachgewiesen. Dies befähigt ihn zu bestimmten Themen in seinem Fachgebiet Auskünfte zu erteilen und im Zweifelsfall auch ein Gutachten zu erstellen.

Wenn sie den Gutachter als Ratgeber in ihre Vorhaben rechtzeitig mit einbinden, haben sie gute Chancen ihr Bauvorhaben zum Erfolg zu führen. Die qualitätssichernde Baubegleitung wird sehr oft eingesetzt um den Ablauf der einzelnen Gewerke abzusichern. Wenn das Bauwerk erst einmal fertig gestellt ist, wird es schwierig und aufwendig  Fehler zu beheben.

Was kostet der Gutachter als Ratgeber ?

Das ist meist die erste Frage, die mir gestellt wird. Zunächst sind die die Ratschläge auf meinen Webseiten vollkommen kostenlos. Sie erhalten damit erste Hinweise und Tipps und können diese für Ihre Vorhaben unverbindlich verwenden. Sollten sie weitere Fragen haben können sie diese auch per Mail oder Telefon direkt an mich stellen. Ich helfe ihnen gerne weiter.

Die Kosten für ein Gutachten habe ich ausführlich auf der Seite Kosten aufgeführt.

 

Der Gutachter kann auch vermitteln. 

Es ist durchaus möglich ein so genanntes Schiedsgutachten zu erstellen. Dabei müssen sich die Parteien mit den zu klärenden Fachfragen, durch den Gutachter, schriftlich  einverstanden erklären. Das erspart in den meisten Fällen den Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht. Gerichtsprozesse sind teuer und langwierig. Letztendlich wird der Richter sowieso einen Gutachter einschalten. Auch das muss in den meisten Fällen von den Parteien bezahlt werden.

Auszug aus einem Schiedsgutachtervertrag

“Beide Parteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Schiedsgutachtervertrag der Rechtsweg in der Weise ausgeschlossen wird, dass ein später in gleicher Sache angerufenes Gericht die  formulierten Fachfragen nur im Falle grober Unbilligkeit abändern, sonst aber diese Fragen nicht abweichend vom Schiedsgutachten beantworten kann.”

Das bedeutet konkret, dass die Parteien den Ausführungen des Gutachters folgen und sich damit einverstanden erklären.