Gutachter Kosten Info für Verbraucher und Profis

Wie viel kostet ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?Kosten Gutachter Sachverständiger

Als eine der häufigsten Fragen taucht immer wieder die Frage nach den Gutachter Kosten auf . Aus diesem Grund hier einige Informationen vorab.

Für die Gutachter Kosten, der von der Handwerkskammer bestellten Sachverständigen existiert keine Gebührenordnung.

Deshalb sollte das Honorar vor Auftragserteilung mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die sogenannte „übliche Vergütung“. Üblicherweise wird hier das JVEG (Justizvergütungs-und-Entschädigungsgesetz für Zeugen und Sachverständige) als Grundlage für das Honorar herangezogen.

Der Stundensatz hängt unter anderem vom Sachgebiet, vom Schwierigkeitsgrad des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden extra berechnet.

Die üblichen Stundensätze betragen ca.95 € bis 145 € je nach Fachgebiet. Private Gutachterkosten liegen aber auch höher, je nach Schwierigkeit und Fachgebiet. Wenn ein Gutachter Kosten von mehr als 105 € pro Stunde seines Aufwandes abrechnet, kann das zum Beispiel die Öffnung von Bauteilen, oder komplizierte Berechnungen, beinhalten. Hier kommen dann noch die Kosten für Hilfskräfte hinzu. Auch wenn für das Gutachten eigene, oder fremde Kosten wie für Laboruntersuchungen oder Materialanalysen notwendig sind.

Warum sind die Kosten für einen Gutachter höher als bei Handwerkern?

  • Gutachter sind zur Weiterbildung verpflichtet. Sie müssen jedes Jahr mehrere Weiterbildungsseminare und Fachvorträge besuchen. Diese kosten meist zwischen 1000€ bis 5000 € pro Jahr. Die Weiterbildungen werden von den Bestellungsorganen kontrolliert.
  • Die Einschlägigen Regeln der Technik, wie die Vorgaben der DIN und Regelwerke müssen beim Gutachter immer in der aktuellen Ausgabe gekauft werden. Auch hier fallen mehrere Hundert Euro pro Regelwerk für die Aktualisierung an. Es gibt für Jeden Fachbereich ca. 50 verschiedene Regelwerke.
  • Auch die Kosten für Versicherungen und andere Gemeinkosten fallen jährlich an.

All diese Kosten muss ein Gutachter auf die Stundensätze umlegen.

Vereinbaren sie im Gutachter Auftrag die Kosten vorab. Lassen sie den ungefähren Aufwand abschätzen und bitten sie um Information wenn es teurer wird. Falls bei einem späteren Gerichtsverfahren nochmals Gutachter Kosten anfallen, vereinbaren sie dies auch zu Beginn des Auftrages. In diesem Fall müssen sie auch die Kosten für den Gutachter tragen. Bedenken sie auch, dass eine Vorauszahlung fällig wird. Diese wird in der Regel bei 30-90% der geschätzten Kosten liegen. Der Gutachter müsste sonst komplett in Vorleistung gehen !

Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

Kosten Tabelle nach § 9 JVEG Bauwesen und TGA

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG ab 01.01.2021 Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
4 Bauwesen – einschließlich technische Gebäudeausrüstung Stundensatz in Euro
4.1 Planung 105
4.2 handwerklich-technische Ausführung 95
4.3 Schadensfeststellung und -ursachenermittlung 105
4.4 Bauprodukte 105
4.5 Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen 105

Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, so haben Sie die dadurch entstehenden Kosten deren Höhe sich nach dem Auftragsumfang richtet, zu tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit dem Auftraggeber ab, an Dritte lässt er sich nicht verweisen.

Hinzu kommen Euro 0,50 Fahrtkosten pro Kilometer und Nebenkosten wie Fahrzeiten, Telefon- und Schreibgebühren, Fotos, Fotokopien und Kosten für Hilfskräfte. Alles zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sollten den Sachverständigen vorab nach seinem Stundensatz befragen, da er bei Privatgutachten nicht an die Sätze des JVEG gebunden ist.

Seriöse Gutachter lehnen aber ihre Kosten an das JVEG an.

Was kann der Sachverständige und was darf er nicht?

Der Sachverständige kann und darf nur reine Fachfragen beantworten.

Beispiel: Welches Material wurde vereinbart? Wie wurde es verarbeitet? Was ist die Ursache des Wasserschadens, der rissigen Fassade oder der Farbe die abgeblättert ist?  Bei bestimmten Leistungen, wie hoch ist die „ortsübliche Vergütung“?

Der Sachverständige erstattet also nur Gutachten über reine Fachfragen, soweit es um die Güte der von Handwerkern gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen oder über die Angemessenheit der Preise geht (§ 91 Abs. 1 Nr. 8 des Bundesgesetzes zur Ordnung des

Handwerks/Handwerksordnung/HWO in der Fassung vom 24.09.1998, BGBl. I, S. 3074).

Rechtsfragen, auch nicht im Zusammenhang mit dem Handwerkerauftrag, löst der Sachverständige nicht.

Das ist ausschließlich Sache der Juristen.Gutachter Kosten

Beispiel: Liegt ein wirksamer Kostenvoranschlag vor und welche Wirkung hat er? Muss der Rechnungsbetrag in voller Höhe bezahlt werden oder ist ein Einbehalt oder Abzug zulässig? Habe ich eine Nachbesserung mit zeitlicher Beschränkung? Ist die Forderung verjährt? Wer haftet für den Schaden?

Stehen Sie vor Fragen dieser Art, so kann Ihnen im Allgemeinen nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen, auch soweit die Antwort auf diese relevant sein mag. Nur der Jurist kann die Fachfragen, die meist in Rechtsfragen eingebettet sind, so herausarbeiten, dass erst nach dieser Vorarbeit die Einschaltung eines Sachverständigen einen Sinn hat.