Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen

Prüfung Absturzsicherungen

Die DIN EN 795 für Persönliche Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen wurde neu gefasst. Sie ersetzt die bisherigen Vorschriften DIN EN 795:1996-08 und DIN EN 795/A1:2001-01.

für Persönliche Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen
Anschlageinrichtung (Securant)

Persönliche Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen

Was nützt der beste Auffangurt, wenn die Anschlagpunkte nicht sicher sind. Aus diesem Grund sind jetzt auch die jährlichen Überprüfungen der Anschlagpunkte Pflicht geworden.

Dies betrifft hauptsächlich die Eigentümer und Nutzer dieser Anlagen. Hier spielt die Verkehrssicherungspflicht nach BGB eine wesentliche Rolle. Wenn sie als Eigentümer oder Hausverwalter Anschlageinrichtungen an Dächern haben, sind sie verpflichtet diese auch in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Letztendlich haften sie dafür !

Gerade ältere Anschlageinrichtungen sind über mehrere Jahre nicht geprüft worden. Die vorgeschriebene Montagedokumentation fehlt oft.

Anschlageinrichtungen

Damit besteht Lebensgefahr für die Personen, die sich auf den Dächern bewegen. Auf den Dächern werden heute auch viele technische Einrichtungen, wie Lüftungsanlagen, Solaranlagen oder Antennen montiert. Bei den Wartungsarbeiten müssen sich die Arbeitskräfte gegen Abstürze sichern. Wartungsarbeiten betreffen auch das Beräumen von Schnee im Winter oder Pflegearbeiten bei begrünten Dächern.

Wenn sich jemand an einem Flachdach der Dachkante mehr als 2,5 Meter nähert, besteht Absturzgefahr. Wer hier nicht gesichert ist, riskiert sein Leben.

Aus diesem Grund muss jeder einen Sicherheitsgurt (Auffanggurt) mit den entsprechenden Verbindungsmitteln tragen und sich an den vorhandenen Anschlageinrichtungen anhängen.

Die persönliche Absturzsicherung und Anschlageinrichtungen müssen zwingend mindestens einmal im Jahr durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die neue DIN EN 795 für Persönliche Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen regelt diese Prüfverfahren. Wenn keine Montagedokumentation vorhanden ist, kann die Prüfung trotzdem erfolgen. Hier muss allerdings zumindest der Hersteller bekannt sein. Ist die Befestigung nicht einsehbar, erfolgt die Bewertung nach den Herstellerangaben durch Prüfung. (z.B. durch Sicht-, Funktionsprüfung, Rüttelprobe oder Belastungsversuche) Ist die Bewertung nicht möglich, muss die Anschlageinrichtung ersetzt werden.

 Montagedokumentation

Die Montagedokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten.

  • Anschrift und Ort der Montage
  • Den Namen und die Anschrift des Montageunternehmens
  • den Namen der für die Montage zuständigen Person
  • Produktkennung (Hersteller der Anschlageinrichtung, Typ, Modell/Artikel)
  • Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, vorgesehene Zug- und Querkräfte)
  • schematischer Montageplan z.B. des Daches und maßgebliche Benutzerinformationen, wie die Positionsangabe der Anschlagpunkte (relevant z.B. bei Schnee)
  • wenn die Befestigung am Dach später nicht mehr sichtbar ist, müssen von der Montage Fotos angefertigt werden.
Mein Tipp !
Lassen sie die Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen mindestens ein mal im Jahr von einem zertifizierten Sachverständigen prüfen und dokumentieren. Die Auffanggurte und Verbindungsmittel können sie mir auch per Post zusenden. Sie erhalten sie dann umgehend geprüft zurück.

1 Kommentar zu Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen

  1. Absturzschutzausrüstung und Anschlageinrichtungen sind sehr spannende Themen! Mein Onkel war sich vor kurzem auch nicht sicher, wie lange nach der Planung und Montage von Anschlageinrichtungen diese wieder überprüft werden müssten. Interessant, dass gerade ältere Anschlageinrichtungen über mehrere Jahre nicht geprüft worden sind.

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